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| Zusätzliche Vertragsbedingungen Service: |
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1. Für Dienstleistungsaufträge ist auch eine schriftliche Termin- und Preiszusage in soweit unverbindlich, als unvorhersehbare Ereignisse, Beschaffenheiten von Material und Örtlichkeiten sowie Aufwendungen eintreten können, die eine Lieferung zum vereinbarten Termin und/oder zum vereinbarten Preis unmöglich machen.
2. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Eigenbelieferung. Lieferverzug ist ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt und anderer Ereignisse, die von der LKD GmbH nicht zu vertreten sind und die Erfüllung ihrer Leistungspflicht ganz oder teilweise unmöglich machen oder in erheblichem Umfang erschweren.
3. Für den Fall der Nichteinhaltung der Lieferfristen aus anderem Grund hat der Käufer der LKD GmbH eine Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Schadenersatz für Verzugsschaden ist insoweit vollständig ausgeschlossen. Soweit erkennbar ist, daß die Gründe für den Verzug anhalten kann die LKD GmbH vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Käufer besteht auf Lieferung auch unter der Voraussicht unbestimmter Lieferzeit und stimmt dem zu.
4. Für den Fall des von der LKD GmbH verschuldeten Verzugs besteht nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
5. Die LKD GmbH behält sich teilweise oder vollständige Vorauszahlungsforderung vor.
6. Zahlungen werden erst mit Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit auf unserem Konto als geleistet betrachtet.
7. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Einzüge oder Schecks und andere unbare Zahlungsmittel von der bezogenen Bank nicht eingelöst, ist die LKD GmbH nach Wahl und unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers berechtigt
a) zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag
b) zur fristlosen Aufkündigung aller weiteren mit dem Kunden bestehenden Verträge oder Zahlungsvereinbarungen
c) zur sofortigen Fälligstellung der gegebenenfalls noch anderweitig offenen Forderungen gegen den Kunden unbeachtet deren Fälligkeitsdaten
d) zur Ausschluß des Kunden von weiterer Belieferung auch entgegen eventuell bestehender Lieferverträge
e) Forderungen gegen in Verzug geratenen Kunden an Dritte abzutreten
f) zur Anwendung von Kombinationen aus a) bis e)
8. Die Gewährleistung für alle von uns gelieferten Produkte verfällt, werden Betriebs- und Wartungsvorschriften der LKD GmbH oder der Hersteller nicht beachtet oder die Waren und Produkte anderes als zum bestimmungsgemäßen Einsatz benutzt, Veränderungen vorgenommen oder beschädigt. Soweit Rücksendungen nicht in der Originalverpackung erfolgen, trägt der Kunde das alleinige Risiko für den schadensfreien Transport und die damit ggf erforderlichen Aufwendungen zur Versicherung. Die Gewährleistung für Leistungen beschränkt sich grundsätzlich auf Nachbesserung oder falls diese nicht möglich ist auf Preisminderung. Gewährleistet wird jeweils nur die zugesicherte Eigenschaft der Ware bzw. Leistung selbst. Die Brauchbarkeit hinsichtlich des Zusammenwirkens mit einem beim Käufer vorhandenen Umfeld oder für einen bestimmten oder beliebigen Zweck des Käufer ist aus der Gewährleistung ausgeschlossen es sei denn, die LKD GmbH hat im Einzelfall für eine bestimmte Umgebung eine Kompatibilität oder die Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck schriftlich zugesichert. Für Software jeder Art gelten die Gewährleistungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff haben den Verlust aller Gewährleistunsgansprüche zur Folge.
9. Die LKD GmbH haftet im keiner Weise für Datenverlust noch für Schäden aus Datenverlusten, die mittelbar oder unmittelbar durch Lieferungen und Leistungen der LKD GmbH entstanden sein könnten. Jegliche Reparatur oder andere Serviceleistung - auch Gewährleistung - wird unter der Voraussetzung durchgeführt, daß der Kunde seine Daten ordnungsgemäß gesichert hat und nach erfolgter Reparatur selbst wieder herstellen kann. Hat die LKD GmbH im Rahmen eine Servicevertrages die Datensicherung und Wiederherstellung übernommen haftet sie nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und auch nur wenn der Käufer nicht das Vorhandensein von Backups ausdrücklich bestätigt hat. Gewährleistungsansprüche insbesondere Folgeschäden, die über die hier genannten Gründe hinausgehen sind ausgeschlossen. Für übrige Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Grund haftet die LKD GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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